Feste Mietbedingungen

Willkommen zu einem erholsamen Aufenthalt für alle, wo unsere Erwartungen und Regeln sind in den Mietbedingungen festgelegt.

Regeln für den Campingplatz
Bauernhaus in grüner Landschaft
2 Ziegen ruhen im Schatten
Freunde spielen nachts im Freien Brettspiele
Ein kleines blaues Schild vor einem Busch mit der Aufschrift Little Bear
Eine Straße auf einem Campingplatz
Nahaufnahme von Steinen und Muscheln am Strand
Blick von den Dünen auf das Feriendorf

Stjerne Camping's Mietbedingungen

  1. Der Mietvertrag gilt nur für die im Vertrag aufgeführten Personen. Kinder über 18 Jahre werden nicht automatisch in den Mietvertrag aufgenommen. Sie können gegen einen fest vereinbarten Zusatzbetrag in den Mietvertrag aufgenommen werden. Das Fahrzeug darf nicht älter als 2003 sein, und es ist nicht möglich, ein Fahrzeug zu übernehmen, das sich bereits vor diesem Jahr auf dem Gelände befindet.
  2. Es ist nicht gestattet, seinen festen Wohnsitz auf den Campingplatz zu verlegen oder diesen hier anzumelden.
  3. Der Stellplatz kann im Urlaub, an Wochenenden und Feiertagen vom Mieter genutzt werden. Wenn Sie zwischen 23.00 und 7.00 Uhr dringend Hilfe benötigen, rufen Sie die Nummer +45 75277054 an, und der Platzchef wird die Eingangsschranke aus der Ferne bedienen.
  4. Bitte beachten Sie die allgemeinen Regeln und die Preisliste des Campingplatzes, die jedes Jahr per E-mail verschickt wird. Der Mieter ist dafür verantwortlich, sich über die geltenden Regeln auf dem Laufenden zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Campingplatz über Anschriftsänderungen, E-Mail- und Telefonnummern usw. zu informieren.
  5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an der aktuellen Preisliste vorzunehmen. Alle Änderungen werden über einen digitalen Newsletter und einen Aushang an der Rezeption bekannt gegeben.
  6. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Newsletter des Campingplatzes zu abonnieren. Dies kann an der Rezeption oder bequem über die Website des Campingplatzes www.stjernecamping.dk erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Newsletter in einigen Fällen im "Spam"- oder Junk-Mail-Ordner landen können.
  7. Die Miete für den Saisonplatz selbst ist spätestens am ersten Tag der Saison fällig, gemäß geltender Preisliste.
  8. Strompakete von 50 kWh oder 100 kWh werden im Voraus gekauft. Der überschüssige Strom wird nicht zurückerstattet. Bei der Nutzung des Stroms durch den Mieter muss immer der mitgelieferte Stromzähler verwendet werden. Elektroautos dürfen nicht über die Steckdosen vor Ort aufgeladen werden.
  9. Der Stromanschluss ist immer Sache des Mieters. Der Campingplatz kann nicht für eventuelle Stromausfälle verantwortlich gemacht werden.
  10. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Campleiter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  11. Der Vermieter kann den Mietvertrag im Falle von Kooperationsschwierigkeiten kündigen. Wenn der Mieter beschließt, den Campingplatz vor dem vereinbarten Datum zu verlassen, kann der Mieter keinen Teil der Miete zurückfordern.
  12. Der Mieter ist verpflichtet , sowohl Tagesgäste als auch Übernachtungsgäste bei ihrer Ankunft anzumelden . Übernachtungsgäste müssen die reguläre Übernachtungsgebühr entrichten.
  13. Der gemietete Stellplatz muss jederzeit in einem sauberen und ordentlichen Zustand gehalten werden. Der Mieter ist für das Schneiden von Gras und Hecken verantwortlich. 
  14. Hunde sind bei uns willkommen. Dafür wird eine Tagespauschale berechnet. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden und außerhalb des Campingplatzes oder in der ausgewiesenen Hundeauslaufzone Gassi-gehen. Hundekot muss aufgesammelt werden.
  15. Tagesgäste dürfen nicht auf den Campingplatz fahren, sondern müssen auf dem Parkplatz außerhalb parken. Tagesgäste, die nach 23:00 Uhr auf dem Platz bleiben, gelten als Übernachtungsgäste und müssen die reguläre Übernachtungsgebühr entrichten.
  16. Die bereitgestellten Container dürfen nur für allgemeinen Hausmüll verwendet werden. Speisereste, Papier und Pappe, Lebensmittel- und Getränkekartons, gemischte Kunststoffe, Glas/Flaschen, Metalldosen und Restmüll müssen in die dafür vorgesehenen Behälter sortiert werden. Andere Abfälle (z. B. Stühle, Kühlschränke, Teppiche, Markisen usw.) müssen vom Mieter zum Recyclinghof gebracht werden. Batterien, Elektrokleingeräte usw. können im Wertstoffhof am Ende des Parkplatzes beim Supermarkt entsorgt werden. Der Containerplatz ist videoüberwacht.
  17. Während der Mietdauer ist der Mieter berechtigt, den Saisonplatz für das Aufstellen eines Zeltes, eines Wohnwagens mit Vorzelt oder (nicht und) eines Wohnmobils zu nutzen. Auf dem Saisonplatz darf nur 1 Auto abgestellt werden. Anhänger o.ä. dürfen nur nach vorheriger Absprache auf den Saisonplatz gebracht und abgestellt werden.
  18. Abkürzungen durch Vegetation und Zäune sind nicht erlaubt; Straßen und Wege müssen benutzt werden.
  19. Zwischen 23:00 und 07:00 Uhr ist jeglicher motorisierter Verkehr auf dem Campingplatz verboten.
  20. Die allgemeinen Verhaltensregeln des Campingplatzes müssen eingehalten werden. Die Verhaltensregeln hängen auf dem Campingplatz aus und sind in Form der Campingplatzordnung hier auf der Website nachzulesen.
  21. Wenn der Wohnwagen nicht für den Straßenverkehr registriert ist, muss er gemäß dän. Vorschriften im ID-Nummernsystem registriert werden. Dies ist gegen eine Gebühr an der Rezeption möglich.
  22. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Der Mieter kann (im Zusammenhang mit Arbeiten auf dem Campingplatz) gezwungen sein, in eine andere Einheit auf dem Campingplatz umzuziehen. In solchen Fällen wird der Vermieter immer versuchen, dies so rechtzeitig wie möglich bekannt zu geben.
  23. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss der Saisonplatz am Tag des Ablaufs des Mietvertrags vom Mieter geräumt und gereinigt werden. Führt der Mieter die Aufräumarbeiten nicht durch, ist der Campingbetreiber berechtigt, diese zu Lasten des Mietersdurchführen zu lassen, wofür dem Mieter eine Mindestpauschale von DKK 500 berechnet wird. Wenn die mangelhafte Reinigung mehr als eine Stunde in Anspruch nimmt, wird ein Zuschlag von 500 DKK pro angefangene Stunde berechnet.
  24. Dies gilt als wesentliche Verletzung des Mietvertrags:
    Das Versäumnis, die im Vertrag festgelegten Zahlungen rechtzeitig zu leisten. Voraussetzung für die Geltendmachung einer Vertragsverletzung ist jedoch, dass der fällige Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übersendung einer Zahlungsaufforderung per Einschreiben an den Mieter gezahlt wird. Bei Übersendung einer Zahlungsaufforderung wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 DKK auf den fälligen Betrag aufgeschlagen.
    Dass die in diesen "Stjerne Camping Mietbedingungen" enthaltenen Bestimmungen vom Mieter und seinem Haushalt nicht eingehalten werden.
    Die obige Auflistung dessen, was als wesentlicher Verstoß gilt, ist beispielhaft und nicht erschöpfend.
  25. Im Falle eines erheblichen Verstoßes ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, den Mieter unverzüglich vom Campingplatz zu verweisen und den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wenn der Mieter im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Ablauf des Mietvertrags einen Betrag schuldet, behält sich der Campingbetreiber das Recht vor, zusätzlich zu den üblichen gerichtlichen Maßnahmen ein Zurückbehaltungsrecht am Wohnwagen des Mieters auszuüben, bis die Schuld beglichen ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Mieter mit einer Frist von 8 Tagen per Einschreiben erfolglos zur Abholung des Wohnwagens und zur Räumung des Saisonplatzes aufgefordert worden ist.
  26. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht in Esbjerg zuständig.
  27. Alle Beträge verstehen sich inklusive 25% Mehrwertsteuer und vorbehaltlich Mehrwertsteuer- und Abgabenerhöhungen.

    Mobilitätsanforderungen für Wohnwagen
  28. Die Anhängevorrichtung muss funktionsfähig und fest am Wohnwagen montiert sein.
  29. Der Wohnwagen muss zu jeder Zeit mobil sein. So dürfen zum Beispiel keine Diebstahlsicherungen an der Zugvorrichtung des Wohnwagens verwendet werden, da der Vermieter in der Lage sein muss, den Wohnwagen im Notfall zu bewegen.
  30. Der Wohnwagen muss mit funktionsfähigen Felgen und Reifen ausgestattet sein.
  31. Das Verkeilen der Abstützungen des Wohnwagens ist erlaubt.
  32. Abgesehen von einem Vorzelt, das schnell entfernt werden kann, dürfen keine kleinen oder großen Anbauten oder Abschirmungsvorrichtungen aus anderen als textilen Materialien aufgestellt werden, die nicht sofort entfernt werden können.

    Raumaufteilung
  33. Alle Abschirmungen, Zäune usw. müssen aus naturfarbenem textilem Material bestehen. Holzkonstruktionen dürfen nicht verwendet werden. Der Wind kann in Vejers sehr stark sein. Denken Sie daher immer daran, Abschirmungen, Markisen und Vor-/Zelte sorgfältig abzusichern. Wir empfehlen, Abschirmungen generell in den Wintermonaten zu entfernen. Stangen, Pflöcke, Heringe und andere Befestigungen dürfen ohne die Abschirmungen etc. nicht stehenbleiben und müssen entfernt werden.
  34. Die Pflöcke dürfen nicht tiefer als 30 cm in den Boden eindringen.
  35. Vorübergehende und sofort deinstallierbare kleine Hundezäune sind in dem Zeitraum zulässig , wenn der Mieter auf dem Campingplatz übernachtet. Das Umzäunung muss vollständig entfernt werden, wenn der Mieter den Campingplatz verlässt.
  36. Ein fester, dauerhafter Zeltboden ist nur innerhalb des Vorzeltes erlaubt. Jeder andere "Boden" außerhalb des Vorzeltes - z.B. eine Matte o.ä. - wird beim Verlassen des Stellplatzes entfernt.
  37. Antennen dürfen nur installiert werden, wenn sie am Wohnwagen befestigt sind. Sie dürfen maximal 1 Meter über dem Wohnwagen hinausragen. Ein eventueller Fahnenmast muss unterhalb der Höhe des Wohnwagens sein. Die Fahne muss abgenommen werden, wenn der Mieter den Campingplatz verlässt.
  38. Hinter und zwischen den Fahrzeugen muss immer ein Durchkommen möglich sein. Die Wege müssen immer komplett frei von Fahrzeugen u. Ä. sein.
  39. Sie müssen mit der Einrichtung ihres Stellplatzes innerhalb von dessen Grenzen bleiben und zwischen den Wohnwagen / Wohnmobilen muss ein Mindestabstand von 3 Metern (Brandsicherheitsvorschrift) eingehalten werden.
  40. Halten Sie den Raum der Einheit einfach: zum Beispiel maximal 2 Blumentöpfe. Diese werden in den Wintermonaten entfernt.
  41. Pflege des eigenen Stellplatzes: Rasen mähen, Hecken/Bäume auf "Schutzhöhe" beschneiden. Der Vermieter stellt hierfür geeignete Werkzeuge zur Verfügung.
  42. Elektrofahrzeuge dürfen nicht an den Stromständern zur Versorgung des Stellplatzes aufgeladen werden! Bei Zuwiderhandlungen wird eine Mindestgebühr von 1.000 DKK erhoben und wir behalten uns vor, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
  43. Elektrische Leitungen müssen immer sichtbar verlegt sein.Die Sichtbarkeit ist für Arbeiten mit  Rasentraktor, Heckenschere, Spaten oder ähnlichem unabdingbar. Wenn Elektrokabel aufgrund mangelnder Sichtbarkeit beschädigt werden, entstehen niemals Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter oder dem Mitarbeiter. Sichern Sie das Kabel zum Beispiel mit Bändern in sichtbarer Höhe / halten Sie es selbst regelmäßig vom Rasen frei. Für die Stromkabel vom Wohnwagen zum Stromkasten ist der Mieter selbst verantwortlich.
  44. Elektrische Kabel sollten mind.2,5 Quadrat und einen 3-poligen Stecker haben.
  45. Wenn der Vermieter einen Elektriker hinzuziehen muss und es einen Defekt an der elektrischen Leitung oder am Wohnwagen des Mieters gibt, muss der Mieter für die Rechnung aufkommen.
  46. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter den Stellplatz aufgeräumt übergeben. Der Mieter muss eventuelle Schlaglöcher ausgleichen, den Rasen mähen und die Hecke schneiden (wenn das Ende des Mietvertrags im Sommer/Herbst liegt).

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