Feste Mietbedingungen

Willkommen zu einem erholsamen Aufenthalt für alle, wo unsere Erwartungen und Regeln sind in den Mietbedingungen festgelegt.

Regeln für den Campingplatz
Rote Hütten hinter grünen Büschen mit einem Holz-Kletterparcours im Vordergrund unter strahlend blauem Himmel.
Bauernhaus in grüner Landschaft
2 Ziegen ruhen im Schatten
Kleines Mädchen springt auf einem Trampolin im Freien mit einem Mann in einem marineblauen T-Shirt und beigen Shorts, von hinten gesehen.
Freunde spielen nachts im Freien Brettspiele
Ein kleines blaues Schild vor einem Busch mit der Aufschrift Little Bear
Eine Straße auf einem Campingplatz
Kinder spielen im seichten Wasser an einem sonnigen Strand, im Hintergrund sind Erwachsene und das Meer zu sehen.
Nahaufnahme von Steinen und Muscheln am Strand
Blick von den Dünen auf das Feriendorf

Stjerne Camping's Mietbedingungen

  1. Der Mietvertrag gilt nur für die im Vertrag genannten Personen. Kinder über 18 Jahre sind nicht automatisch in den Mietvertrag einbezogen. Diese können gegen einen vereinbarten festen Aufpreis in den Mietvertrag aufgenommen werden. Der Wohnwagen darf nicht älter als Baujahr 2003 sein, und es ist nicht möglich, einen Wohnwagen zu übernehmen, der bereits vor diesem Jahr auf dem Stellplatz stand.
  2. Es ist nicht gestattet, sich dauerhaft auf dem Campingplatz niederzulassen, ebenso wenig wie sich im Melderegister des Ortes anzumelden. Der Platz darf in der Freizeit, in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen genutzt werden.
  3. Wenn Sie zwischen 23:00 und 7:00 Uhr dringend Hilfe benötigen, rufen Sie bitte die Nummer +4575277054 an. Der Lagerleiter wird Sie beraten und gegebenenfalls die Schranke aus der Ferne öffnen.
  4. Im Übrigen wird auf die Campingplatzordnung, unsere allgemeinen Platzregeln und die Preisliste verwiesen, die jedes Jahr und nach Bedarf aktualisiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, sich über die geltenden Regeln auf dem Laufenden zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Campingplatz über Änderungen seiner Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw. zu informieren.
  5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an der geltenden Preisliste vorzunehmen. Eventuelle Änderungen werden über einen digitalen Newsletter sowie durch Aushänge an der Rezeption und auf der Website bekannt gegeben.
  6. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sich für den Newsletter des Campingplatzes anzumelden. Dies kann an der Rezeption oder über die Website des Campingplatzes www.stjernecamping.dk erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Newsletter in einigen Fällen im Spam- oder Junk-Ordner landen können.
  7. Die Miete für den Saisonplatz selbst (inkl. Zusatzleistungen wie z. B. Hunde) ist spätestens am ersten Tag der Saison gemäß der geltenden Preisliste zu entrichten.
  8. Elektroautos dürfen nicht über die Stromsäulen auf dem Platz aufgeladen werden. Bei Verstößen wird eine Gebühr von mindestens 1.000 DKK erhoben. Bitte benutzen Sie die Ladestationen vor der Rezeption.
  9. Es werden im Voraus Strompakete zu 50 kWh oder 100 kWh gekauft. Überschüssiger Strom wird nicht zurückerstattet. Unsere elektronischen Stromzähler erfassen den Verbrauch automatisch. Der Stromverbrauch kann in der App c-wallet verfolgt werden, wobei der Mieter selbst dafür verantwortlich ist, rechtzeitig ein neues Strompaket zu erwerben. Eventuelle Zusatzzähler gelten nur als Backup des Mieters. (Betrug führt zum sofortigen Ausschluss vom Platz.)
  10. Der Stromanschluss liegt immer in der Verantwortung des Mieters. Der Campingplatz kann nicht für eventuelle Stromausfälle und Ähnliches haftbar gemacht werden.
  11. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Lagerleiter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, siehe Punkt 25–27.
  12. Der Vermieter kann den Mietvertrag bei Kooperationsschwierigkeiten kündigen. Wenn der Mieter beschließt, den Campingplatz vor dem vereinbarten Datum zu verlassen, kann der Mieter keinen Teil der Miete zurückfordern.
  13. Der Mieter ist verpflichtet, sowohl Tagesgäste als auch Übernachtungsgäste bei ihrer Ankunft anzumelden. Übernachtungsgäste müssen die reguläre Übernachtungsgebühr entrichten.
  14. Tagesgäste dürfen nicht auf den Campingplatz fahren, sondern müssen außerhalb auf dem Parkplatz parken. Tagesgäste, die sich nach 23:00 Uhr auf dem Platz aufhalten, gelten als Übernachtungsgäste und müssen die reguläre Übernachtungsgebühr entrichten.
  15. Hunde sind auf dem Campingplatz erlaubt. Dafür wird gemäß der geltenden Preisliste eine Gebühr erhoben. Hunde müssen immer an der Leine geführt und außerhalb des Campingplatzes oder in dem dafür vorgesehenen Hundeauslaufbereich ausgeführt werden. Hundekot muss entfernt werden.
  16. Die aufgestellten Container dürfen nur für gewöhnlichen Hausmüll verwendet werden. Lebensmittelabfälle, Papier/Pappe, Lebensmittel-/Getränkekartons, gemischte Kunststoffe, Glas/Flaschen, Metalldosen und Restmüll werden in den dafür vorgesehenen Containern sortiert. Sonstiger Abfall (z. B. Stühle, Kühlschränke, Teppiche, Vorzelte usw.) muss vom Mieter selbst zur Recyclingstelle gebracht werden. Batterien, kleinere Elektrogeräte usw. können an der Umweltstation am Ende des Parkplatzes beim Supermarkt entsorgt werden. Der Containerplatz wird videoüberwacht.
  17. Während der Mietdauer ist der Mieter berechtigt, den Saisonstellplatz (unter Einhaltung der Abstands- und Platzierungsregeln) für die Aufstellung eines Zeltes, eines Wohnwagens mit Vorzelt oder (nicht) eines Wohnmobils zu nutzen. Auf dem Saisonstellplatz darf jeweils nur ein Auto geparkt werden. Anhänger und Ähnliches dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Campingplatzleiter für einen begrenzten Zeitraum auf dem Saisonstellplatz mitgebracht und abgestellt werden.
  18. Der gemietete Platz muss jederzeit in einem natürlichen, gepflegten und aufgeräumten Zustand gehalten werden. Das Mähen von Gras und das Schneiden von Hecken obliegt dem Mieter. Siehe Punkt 34-47.
  19. Abkürzungen durch Vegetation und Zäune sind nicht erlaubt; Straßen und Wege müssen benutzt werden.
  20. Zwischen 23:00 und 07:00 Uhr ist jeglicher Motorbetrieb auf dem Campingplatz verboten. Ansonsten gilt eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 15 km/h, und wir bitten Sie, auf unnötige Fahrten zu verzichten.
  21. Die allgemeinen Regeln des Campingplatzes sind einzuhalten. Die Regeln sind auf dem Campingplatz (und unter den Platzregeln auf der Website) zu finden.
  22. Wenn der Wohnwagen nicht für den Straßenverkehr registriert ist, muss er gemäß dän. Vorschriften im ID-Nummernsystem registriert werden. Dies ist gegen eine Gebühr an der Rezeption möglich.
  23. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Der Mieter kann (im Zusammenhang mit Arbeiten auf dem Campingplatz) gezwungen sein, in eine andere Einheit auf dem Campingplatz umzuziehen. In solchen Fällen wird der Vermieter immer versuchen, die Kündigung so rechtzeitig wie möglich bekannt zu geben.
  24. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss der Mieter den Saisonstellplatz zum Zeitpunkt des Ablaufs des Mietvertrags geräumt, gereinigt und instand gehalten haben. Wenn der Mieter die erforderlichen Arbeiten nicht durchführt, ist der Campingplatzleiter berechtigt, diese durchführen zu lassen, wobei dem Mieter hierfür eine feste Mindestgebühr von 600 DKK in Rechnung gestellt wird. Wenn die Instandhaltungsarbeiten mehr als 1 Stunde dauern, werden zusätzlich 600 DKK pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt.
  25. Folgende Verstöße gelten als wesentliche Verletzung des Mietvertrags:
    Die Bestimmungen dieser „Mietbedingungen von Stjerne Camping“ werden vom Mieter und seinem Haushalt oder seinen Gästen nicht eingehalten.
    Die im Vertrag festgelegten Leistungen werden nicht rechtzeitig bezahlt. (Eine Vertragsverletzung kann jedoch nur geltend gemacht werden, wenn der fällige Betrag nicht innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Zahlungsaufforderung per einfachem und eingeschriebenem Brief an den Mieter bezahlt wird. Für die Zustellung der Zahlungsaufforderung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 DKK + Porto erhoben, die zu dem geschuldeten Betrag hinzugerechnet wird.)
    Die oben aufgeführte Aufzählung dessen, was als wesentliche Vertragsverletzung gilt, ist nur ein Beispiel und nicht erschöpfend.
  26. Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, den Mieter unverzüglich vom Campingplatz zu verweisen und den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ist der Mieter im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Ablauf des Mietvertrags einen Betrag schuldig, behält sich der Campingplatzbetreiber das Recht vor, zusätzlich zu den üblichen rechtlichen Schritten ein Zurückbehaltungsrecht an dem Wohnwagen des Mieters auszuüben, bis die Forderung beglichen ist. (Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Mieter mit einer Frist von 8 Tagen per einfachem und eingeschriebenem Brief vergeblich aufgefordert wurde, die ausstehenden Beträge zu bezahlen, den Wohnwagen abzuholen und den Saisonplatz zu räumen.          
    Im Extremfall behält sich der Vermieter das Recht vor, den Wohnwagen auf einen öffentlichen Platz zu ziehen und die Angelegenheit der Polizei zu übergeben.
  27. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht in Esbjerg zuständig.
  28. Alle Beträge verstehen sich inklusive 25 % Mehrwertsteuer. Mehrwertsteuer- und Steuererhöhungen bleiben vorbehalten.

    ‍Mobilitätsanforderungen für Wohnwagen
  29. Die Zugvorrichtungmuss funktionsfähig und fest am Wohnwagen montiert sein.
  30. Der Wohnwagen muss jederzeit beweglich sein. Beispielsweise darf keine Diebstahlsicherung an der Anhängerkupplung des Wohnwagens angebracht werden, da der Vermieter in Notfällen in der Lage sein muss, den Wohnwagen zu bewegen.
  31. Der Wohnwagen muss mit funktionsfähigen Felgen und Reifen ausgestattet sein.
  32. Das Verkeilen der Abstützungen des Wohnwagens ist erlaubt.
  33. Abgesehen von einem eventuellen Vorzelt, das schnell entfernt werden kann, dürfen weder kleine noch große Anbauten oder schützende Konstruktionen aus Materialien wie Holz, wasserfestem Furnier und Ähnlichem vorhanden sein, die nicht sofort entfernt werden können.

    ‍Einrichtung eines Stellplatzes
  34. Alle Abschirmungen, Umzäunungen usw. müssen aus geeigneten Textilien in natürlichen Farben bestehen. Holzkonstruktionen dürfen nicht verwendet werden. In Vejers kann es zu starken Winden und starkem Schneefall kommen: Achten Sie daher immer auf die Tragfähigkeit und die gründliche Befestigung von Windschutzplanen und Zelten. Wir empfehlen, Sommervorzelte und Windschutzkonstruktionen im Winterhalbjahr zu entfernen, d. h. wenn der Windschutz entfernt wird, müssen auch die Stangen oder Heringe dafür entfernt werden.
  35. Die Pfähle dürfen nicht tiefer als 30 cm in den Boden eindringen.
  36. Temporäre und sofort entfernbare Einzäunungen für Hunde sind erlaubt, wenn der Mieter sich auf dem Campingplatz aufhält (übernachtet). Die Einzäunung muss vollständig (inkl. Tor) entfernt werden, wenn der Mieter den Campingplatz verlässt.
  37. Ein fester, permanenter Boden ist nur im Vorzelt erlaubt. Alle anderen „Böden“ außerhalb des Vorzelts, z. B. eine Matte oder ähnliches, müssen entfernt werden, wenn der Stellplatz verlassen wird.
  38. Antennen dürfen nur installiert werden, wenn sie am Wohnwagen befestigt sind. Sie dürfen sich maximal 1 Meter über dem Wohnwagen befinden. Ein eventueller Fahnenmast muss unterhalb der Höhe des Wohnwagens sein. Die Fahne muss abgenommen werden, wenn der Mieter den Campingplatz verlässt.
  39. Hinter und zwischen den Plätzen muss immer ein Durchgang möglich sein. Alle Wege müssen frei begehbar sein.
  40. Man muss innerhalb seines eigenen Stellplatzes bleiben, d. h. nicht auf die Straße oder auf den Stellplatz des Nachbarn ragen. Außerdem muss man die Anforderungen der Feuerwehr hinsichtlich eines Mindestabstands von 3 Metern zum Nachbarn einhalten [Ihre Sachen (Wohnwagen/Vorzelt/Gerätezelt) gelten als eine Einheit, ebenso wie die Sachen des Nachbarn].
  41. Der Platz für die Einheit wird natürlich, einfach und aufgeräumt gehalten: z. B. maximal 2 Blumentöpfe. Diese werden im Winter entfernt.
  42. Eigene Einheit wird gepflegt: Es wird aufgeräumt, Gras gemäht und Hecken/Bäume auf „Augenhöhe” geschnitten. Der Vermieter stellt hierfür die erforderlichen Geräte zur Verfügung.
  43. Elektrokabel müssen immer sichtbar sein. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Rasenmäher, Heckenscheren, Schaufeln oder ähnliches. Werden Elektrokabel aufgrund mangelnder Sichtbarkeit beschädigt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Vermieter. Befestigen Sie das Kabel beispielsweise mit Kabelbindern in sichtbarer Höhe / halten Sie es regelmäßig vom Gras frei. Stromkabel vom Wohnwagen zum Stromkasten liegen in der Verantwortung des Mieters.
  44. Elektrische Kabel sollten 2,5 Quadratmeter groß und 3-polig sein.
  45. Ist der Vermieter gezwungen, einen Elektriker/Handwerker zu kontaktieren, und liegt ein Fehler am Stromkabel oder Wohnwagen des Mieters usw. vor, geht die Rechnung zu Lasten des Mieters.
  46. Bei Beendigung des Mietvertrags muss der Mieter den Stellplatz räumen. Der Mieter gleicht gegebenenfalls Unebenheiten aus, mäht das Gras und schneidet die Hecke nach Bedarf. (Siehe Punkt 24)
  47. Werden die Regeln für die Pflege und Einrichtung des Stellplatzes nicht eingehalten, kann der Lagerleiter vom Mieter eine Gebühr verlangen und eine Frist für die Behebung der Mängel setzen.
  48. Nach der Unterzeichnung des Vertrags sind Sie selbst dafür verantwortlich, eventuelle neue Aktualisierungen desselben zu überprüfen. Die neuesten Aktualisierungen finden Sie immer unter www.stjernecamping/fastligger-lejebetingelser.

Unsere Preise

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