Feste Mietbedingungen
Willkommen zu einem erholsamen Aufenthalt für alle, wo unsere Erwartungen und Regeln sind in den Mietbedingungen festgelegt.
Stjerne Camping's Mietbedingungen
1. Der Mietvertrag gilt nur für die im Vertrag genannten Personen. Kinder über 18 Jahre sind nicht automatisch im Mietvertrag enthalten. Diese können gegen einen vereinbarten festen Aufpreis in den Mietvertrag aufgenommen werden. Der Wohnwagen darf nicht älter als Baujahr 2003 sein, und es ist nicht möglich, einen Wohnwagen zu übernehmen, der bereits vor diesem Jahr auf dem Stellplatz stand.
2. Es ist nicht gestattet, auf dem Campingplatz einen ständigen Wohnsitz zu begründen, und eine Eintragung in das Melderegister auf dem Gelände ist nicht zulässig. Der Platz darf in der Freizeit, in den Ferien, an Wochenenden und an Feiertagen genutzt werden.
3. Wenn Sie zwischen 23:00 und 7:00 Uhr dringend Hilfe benötigen, rufen Sie bitte die Nummer +45 75277054 an. Der Lagerleiter wird Ihnen weiterhelfen und gegebenenfalls die Einfahrtsschranke fernsteuern.
4. Im Übrigen verweisen wir auf die Campingplatzordnung, unsere allgemeinen Platzregeln und die Preisliste, die jährlich und bei Bedarf aktualisiert werden. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sich über die geltenden Regeln auf dem Laufenden zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Campingplatz über Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw. zu informieren.
5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an der geltenden Preisliste vorzunehmen. Über etwaige Änderungen wird per digitalem Newsletter sowie durch Aushänge an der Rezeption und auf der Website informiert.
6. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sich für den Newsletter des Campingplatzes anzumelden. Dies erfolgt an der Rezeption. Bitte beachten Sie, dass Newsletter in manchen Fällen im „Spam“-Ordner oder im Ordner für unerwünschte E-Mails landen können.
7. Die Miete für den Stellplatz selbst (einschließlich zusätzlicher Leistungen wie z. B. Hunde) ist spätestens am ersten Tag der Saison gemäß der geltenden Preisliste zu entrichten.
8. Elektro- und Hybridfahrzeuge dürfen nicht an den Ladestationen auf dem Gelände aufgeladen werden. Bei Verstößen gegen diese Regelung wird eine Gebühr von mindestens 1.000 DKK erhoben. Bitte nutzen Sie die Ladestationen vor der Rezeption.
9. Es werden im Voraus Strompakete zu je 50 kWh oder 100 kWh erworben. Nicht verbrauchter Strom wird nicht erstattet. Unsere elektronischen Stromzähler erfassen den Verbrauch automatisch. Der Stromverbrauch kann in der Web-App c-wallet verfolgt werden. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig ein neues Strompaket zu erwerben. Eventuelle Zusatzzähler gelten lediglich als eigene Reserve des Mieters.
10. Der Stromanschluss erfolgt stets auf eigene Verantwortung des Mieters. Der Campingplatz haftet nicht für eventuelle Stromausfälle und Ähnliches.
11. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, vgl. Ziffern 25–27.
12. Der Vermieter kann den Mietvertrag bei Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit kündigen. Sollte der Mieter beschließen, den Campingplatz vor dem vereinbarten Zeitpunkt zu verlassen, hat er daher keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Miete.
13. Der Mieter ist verpflichtet, sowohl Tagesgäste als auch Übernachtungsgäste bei deren Ankunft anzumelden. Übernachtungsgäste müssen die übliche Übernachtungsgebühr entrichten.
14. Tagesgäste dürfen nicht auf den Campingplatz fahren, sondern müssen außerhalb auf dem Parkplatz parken. Tagesgäste, die sich nach 23:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten, gelten als Übernachtungsgäste und müssen die reguläre Übernachtungsgebühr entrichten.
15. Hunde sind auf dem Campingplatz erlaubt. Hierfür fallen Gebühren gemäß der geltenden Preisliste an. Hunde müssen stets an der Leine geführt und außerhalb des Campingplatzes oder auf dem dafür vorgesehenen Hundeauslaufbereich ausgeführt werden. Hundekot ist zu beseitigen.
16. Die aufgestellten Container dürfen nur für gewöhnlichen Hausmüll verwendet werden. Lebensmittelabfälle, Papier/Pappe, Lebensmittel-/Getränkekartons, gemischter Kunststoff, Glas/Flaschen, Metalldosen und Restmüll sind in die dafür vorgesehenen Container zu sortieren. Sonstiger Abfall (z. B. Sondermüll, Stühle, Kühlschränke, Teppiche, Vorzelte usw.) muss vom Mieter selbst zum Recyclinghof gebracht werden. Batterien, kleinere Elektrogeräte usw. können an der Umweltstation am Ende des Parkplatzes beim Supermarkt entsorgt werden. Der Containerplatz wird videoüberwacht.
17. Während der Mietdauer ist der Mieter berechtigt, den Saisonstellplatz (unter Einhaltung der Abstands- und Stellplatzvorschriften) zum Aufstellen eines Zeltes, eines Wohnwagens mit Vorzelt oder (nicht) eines Wohnmobils zu nutzen. Auf dem Saisonstellplatz darf jeweils nur ein Auto geparkt werden. Anhänger und Ähnliches dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Campingplatzleiters mitgebracht und auf dem Saisonstellplatz abgestellt werden (unter Einhaltung der Abstands- und Platzierungsvorschriften).
18. Der gemietete Platz ist jederzeit in einem natürlichen, gepflegten und aufgeräumten Zustand zu halten. Das Mähen des Rasens obliegt dem Mieter. Siehe Ziffern 34–51.
19. Es ist nicht gestattet, durch Bewuchs und Zäune abzukürzen; es sind die Straßen und Wege zu benutzen.
20. Zwischen 23:00 und 07:00 Uhr ist jeglicher motorisierte Verkehr auf dem Campingplatz verboten. Ansonsten gilt eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, und wir bitten Sie, auf unnötige Fahrten zu verzichten.
21. Die allgemeinen Platzordnung des Campingplatzes sind einzuhalten. Die Platzordnung ist auf dem Campingplatz (sowie unter „Platzordnung“ auf dieser Website) einsehbar.
22. Wenn der Wohnwagen nicht zugelassen ist, muss er im ID-Nummern-System registriert werden. Dies kann gegen eine Gebühr an der Rezeption erledigt werden.
23. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Dem Mieter kann (im Zusammenhang mit eventuellen Arbeiten auf dem Campingplatz) auferlegt werden, in eine andere Unterkunft auf dem Gelände umzuziehen. Der Vermieter wird in solchen Fällen stets versuchen, dies so früh wie möglich anzukündigen.
24. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss der Saisonstellplatz vom Mieter zum Zeitpunkt des Ablaufs des Mietvertrags geräumt, gereinigt und instand gehalten sein. Verstellt der Mieter die erforderlichen Arbeiten nicht, ist der Campingplatzleiter berechtigt, diese durchführen zu lassen, wofür dem Mieter eine feste Mindestgebühr von 600 DKK in Rechnung gestellt wird. Verursacht die mangelhafte Instandhaltung einen Arbeitsaufwand von mehr als einer Stunde, werden zusätzlich 600 DKK pro angefangener Stunde berechnet.
25. Folgendes gilt als wesentliche Verletzung des Mietvertrags:
Die Nichteinhaltung der Bestimmungen in den „Mietbedingungen von Stjerne Camping“ und den „Platzregeln“ durch den Mieter und dessen Haushalt oder dessen Gäste.
Die nicht fristgerechte Bezahlung der im Vertrag festgelegten Leistungen. (Bei Versand von Mahnungen fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 DKK + ggf. Kosten an, die dem geschuldeten Betrag hinzugerechnet werden.)
Die vorstehende Aufzählung dessen, was als wesentliche Vertragsverletzung gilt, dient lediglich der Veranschaulichung und ist nicht erschöpfend.
26. Im Falle eines schwerwiegenden Vertragsbruchs ist der Campingplatzleiter berechtigt, den Mieter unverzüglich vom Campingplatz zu verweisen und den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Schuldet der Mieter im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Ablauf des Mietverhältnisses einen Betrag, behält sich der Campingplatzbetreiber vor, zusätzlich zu den üblichen rechtlichen Schritten ein Zurückbehaltungsrecht an dem Wohnwagen des Mieters auszuüben, bis die ausstehenden Forderungen beglichen sind. (Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Mieter mit einer Frist von 8 Tagen vergeblich aufgefordert wurde, die ausstehenden Beträge zu begleichen, den Wohnwagen abzuholen und den Saisonstellplatz zu räumen.)
Im Extremfall behält sich der Vermieter das Recht vor, den Wohnwagen auf einen öffentlichen Platz abzustellen und die Angelegenheit der Polizei zu übergeben.
27. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, werden vor dem Gericht in Esbjerg entschieden.
28. Alle Beträge verstehen sich inklusive 25 % Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, etwaige Erhöhungen der Mehrwertsteuer und anderer Abgaben weiterzugeben.
Mobilitätsanforderungen für Wohnwagen
29. Die Anhängerkupplung muss funktionsfähig und fest am Wohnwagen angebracht sein.
30. Der Wohnwagen muss jederzeit beweglich sein. So dürfen beispielsweise keine Diebstahlsicherungen an der Anhängerkupplung angebracht werden, da der Vermieter den Wohnwagen in eventuellen Notfällen bewegen können muss.
31. Der Wohnwagen muss mit funktionsfähigen Felgen und Reifen ausgestattet sein.
32. Das Unterlegen der Stützfüße des Wohnwagens ist erlaubt.
33. Abgesehen von einem eventuellen Vorzelt, das schnell entfernt werden können muss, dürfen weder kleine noch große Anbauten oder windschützende Konstruktionen aus Materialien wie Holz, wasserfestem Sperrholz und Ähnlichem vorhanden sein.
Gestaltung des Raums der Einheit
34. Der Platz der Einheit soll natürlich, schlicht und aufgeräumt bleiben – lieber etwas zu wenig als zu viel (max. 4 Töpfe/Dekorationen). Wenn du dir unsicher bist, frag den Lagerleiter. Die eigene Einheit wird gepflegt: Es wird aufgeräumt und der Rasen gemäht. Der Durchgang muss immer gewährleistet sein – hinter den Plätzen, zwischen den Plätzen und auf allen Wegen.
35. Man muss sich auf dem eigenen Stellplatz aufhalten, d. h. man darf weder auf die Straße noch auf den Stellplatz des Nachbarn ragen. Außerdem müssen Sie die Vorgaben der Feuerwehr bezüglich eines Mindestabstands von 3 m zum Nachbarn einhalten [Ihre Gegenstände (Wohnwagen / Vorzelt / Gerätezelt) gelten als eine Einheit, ebenso wie die Gegenstände Ihres Nachbarn]. (Benötigen Sie Hilfe bei der richtigen Platzierung? Fragen Sie nach unseren Stellplatzplänen.)
36. Wohnwagen, Vorzelte, Gerätezelte und sonstige Einrichtungen müssen mindestens 1,5 Meter von der Mitte des Windschutzes entfernt aufgestellt werden, sofern mit dem Vermieter nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
37. Der Vermieter kümmert sich grundsätzlich um das Schneiden und Stutzen der Windschutzhecken des Campingplatzes sowie der übrigen gemeinschaftlichen Bepflanzung, um ein gepflegtes, einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Daher muss der Mieter den freien Zugang zu den Windschutzhecken und der Bepflanzung sicherstellen, damit die erforderlichen Pflegearbeiten durchgeführt werden können. Wohnwagen, Vorzelte, Geräteschuppen, Sonnensegel, Möbel, Aufbewahrungsgegenstände und sonstige Gegenstände dürfen den Zugang daher nicht behindern. In der Regel schneidet und stutzt der Vermieter Hecken und Bäume im Herbst, behält sich jedoch das Recht vor, bei Bedarf weitere Pflegearbeiten durchzuführen.
38. Ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter ist es nicht gestattet, bestehende Bepflanzungen selbst zu beschneiden, zu fällen oder zu verändern, Hecken wesentlich zurückzuschneiden oder neue Bepflanzungen auf oder an der Einheit anzulegen.
39. Kann der Vermieter die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten aufgrund fehlenden Zugangs oder weil Gegenstände entfernt werden müssen, nicht durchführen, kann eine Gebühr in Höhe von 600 DKK pro Einsatz sowie 600 DKK pro angefangener Arbeitsstunde erhoben werden.
40. Stromkabel usw. müssen sichtbar und so verlegt sein, dass sie bei üblichen Wartungsarbeiten leicht zu erkennen sind. Schäden an verdeckten oder unzureichend gekennzeichneten Installationen gehen zu Lasten und auf Kosten des Mieters. Werden beispielsweise Stromkabel aufgrund mangelnder Sichtbarkeit beschädigt, führt dies in keinem Fall zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter.
41. Die Stromkabel vom Wohnwagen zum Stromanschluss liegen in der Verantwortung des Mieters. Es muss ein zugelassenes Campingkabel verwendet werden, das maximal 25 Meter lang ist, einen Querschnitt von mindestens 2,5 mm² hat und an beiden Enden mit wasserdichten blauen CEE-Steckern ausgestattet ist. Das Kabel muss außerdem für den Außenbereich zugelassen sein und darf während des Gebrauchs niemals aufgerollt werden, um eine Überhitzung zu vermeiden.
42. Muss der Vermieter einen Elektriker oder Handwerker hinzuziehen und werden dabei Mängel am Stromkabel des Mieters oder am Wohnwagen usw. festgestellt, gehen die Kosten zu Lasten des Mieters.
43. Alle Sichtschutzvorrichtungen, Umzäunungen usw. müssen aus geeignetem Textilmaterial in ruhigen, natürlichen (Erd-)Farben (Schwarz, Braun, Grau, Moosgrün…) bestehen. Holzkonstruktionen dürfen nicht verwendet werden. In Vejers kann der Wind stark und der Schnee schwer sein: Achten Sie daher stets auf die Tragfähigkeit und eine gründliche Befestigung von Windschutzplanen und Zelten. Wir empfehlen, Sommervorzelte und Windschutzkonstruktionen in der Winterzeit zu entfernen, d. h. wenn die Windschutzplane entfernt wird, müssen auch die dazugehörigen Pfosten oder Heringe entfernt werden.
44. Pfähle dürfen nicht tiefer als 30 cm in den Boden gerammt werden.
45. Bezüglich der Aufstellung von Hundezäunen ist zunächst der Lagerleiter zu kontaktieren. Folgende Arten von Hundezäunen sind zulässig (ohne Holzelemente und mit einer maximalen Höhe von 1 m): Netz-Hundezäune / Camping-Hundezäune, feste Hundezäunelemente aus Metall oder Kunststoff sowie Windschutzsegel in ruhigen, erdigen Farben. Zäune und Windschutzvorrichtungen müssen ordentlich und sicher aufgestellt werden und laufend gewartet werden; abgenutzte, selbstgebaute „Das-geht-schon“-Lösungen werden nicht akzeptiert.
46. Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihre Anlage, Ihren Hundezäune oder Ihre Windschutzvorrichtungen regelmäßig zu überwachen, bitten wir Sie, diese bei längerer Abwesenheit oder während der Wintermonate zu entfernen.
47. Ein fester, dauerhafter Bodenbelag ist nur im Vorzelt zulässig. Jeder andere „Bodenbelag“ außerhalb des Vorzeltes – z. B. eine Matte oder Ähnliches – ist zu entfernen, wenn man nicht auf dem Stellplatz übernachtet.
48. Antennen dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie fest am Wohnwagen befestigt sind. Sie dürfen maximal 1 m über den Wohnwagen hinausragen. Ein eventueller Fahnenmast muss niedriger sein als der Wohnwagen. Die Fahne muss eingeholt werden, wenn der Mieter den Campingplatz verlässt.
49. Bei Beendigung des Mietvertrags hat der Mieter den Stellplatz zu räumen. Der Mieter gleicht eventuelle Unebenheiten aus und mäht das Gras nach Bedarf. (Vgl. Ziff. 24)
50. Werden die Vorschriften zur Pflege und Gestaltung des Stellplatzes nicht eingehalten, kann der Campingplatzleiter vom Mieter eine Gebühr erheben und eine Frist für die Behebung des Mangels setzen.
51. Nach Unterzeichnung des Vertrags sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich über eventuelle neue Aktualisierungen der Mietbedingungen von StjerneCamping zu informieren. Die neuesten Aktualisierungen finden Sie stets unter www.stjernecamping/fastligger-lejebetingelser.
Unsere Preise
Sehen Sie hier unsere Preise für die verschiedenen Unterkunftsarten!
















